Loading color scheme

          

Rheinischer Fischereiverband von 1880 e.V.

Mitglied im Fischereiverband Nordrhein-Westfalen e.V.

Mitglied im Landessportbund Nordrhein-Westfalen e.V.

Mitglied im Deutschen Angelfischerverband e.V.

 

NRW Fischerprüfung - Besonders ausgebildete und qualifizierte Lehrgangsleiter des Rheinischen Fischereiverbandes bereiten Sie, in enger Zusammenarbeit mit den Fischereibehörden, auf die Fischerprüfung vor. Mit dem erlernten Wissen sind Sie gut vorbereitet für die NRW Fischerprüfung.
Aktuelle Lehrgangstermine>> 


 

 

Verbandsjugend

 
Die Verbandsjugend im Rheinischen Fischereiverband von 1880 e.V. setzt sich aktiv für eine Nachwuchsförderung in der Freizeitfischerei ein. Auf zahlreichen Veranstaltungen, sowie der Ausrichtung von Schnupperangelveranstaltungen, werben wir für die gute Jugendarbeit in unseren Vereinen. Eine weitere Hauptaufgabe ist der Einsatz für aktiven Naturschutz, die Förderung einer waidgerechten Angelfischerei und des Castingsports.
Mit der Umsetzung eines Konzepts zum Schutz von Kindern und Jugendlichen zur Prävention von sexualisierter Gewalt, hat die Jugendleitung im RhFV vorbeugende Maßnahmen verbindlich festgeschrieben.

Aktuelles


Jugendveranstaltung, Wels-Camp
vom 17.05. bis 19.05.2024 am Baldeneysee in Essen

 

Förderung von Jugendveranstaltungen

Antragsformular>>

Mit diesem Dokument möchten wir Sie bei der Bedarfsanmeldung bezüglich Ihrer Weiterbildungsmaßnahmen und Kinder- und Jugendfreizeiten bestmöglich unterstützen. Damit wir jedes Jahr Fördermittel aus dem Kinder- und Jugendplan (KJP) erhalten, ist es von entscheidender Bedeutung, dass die Vereine vor Ort Ihren Bedarf frühzeitig bei uns anmelden. Bitte beachten Sie: Die Bedarfsanmeldung ist nicht gleichzusetzen mit einer Förderzusage! Wir bemühen uns stets, mit den vorhandenen Fördergeldern den Bedarf der Vereine zu decken

 

 

Jugendordnung

Jugendordnung RHFV 
Musterjugendordnung für Vereine 

Jugendschutzkonzept

kein raum fuer missbrauch 002Informationen zum Landeskinderschutzgesetz und zur Handreichung „Auf dem Weg zum Schutzkonzept“
Zur Unterstützung unserer Vereine bei der Umsetzung des Landeskinderschutzgesetzes stellen wir eine umfangreiche Handreichung zur Verfügung. Diese Handreichung enthält viele zentrale Elemente von Schutzkonzepten. Dieses Dokument finden sie als digital beschreibbares PDF zum Download hier:

Handreichung zur Umsetzung des Landeskinderschutzgesetzes

Catch&Cook

catch Cook

catch & cook - Fischverwertung vor Ort

Um der Anglerjugend die vielfältigen Zubereitungsmöglichkeiten frisch gefangener Fische aufzuzeigen hat die Verbandsjugend im RhFV das Projekt "catch & cook" verwirklicht.

Frisch gefangene Fische sind vielfältig im Geschmack und liefern unserem Körper wichtige Nährstoffe. In der Outdoorküche des Rheinischen Fischereiverbands bereiten wir frisch gefangenen Fisch direkt vor Ort, am Gewässer zu. Unseren Jugendlichen werden so Kenntnisse für eine leicht umsetzbare, schmackhafte und sinnvolle Verwertung ihrer Fänge vermittelt. Anglerfänge sind als nachhaltiges Regionalproduckt eine gute Alternative zur Massentierhaltung und beugt der Entfremdung zur Natur vor.

Schnupperangeln

SAM 8204Schnupperangeln

Das Ministerium für Klimaschutz , Umwelt , Landwirtschaft , Natur und Verbraucherschutz (MKULNV ) erklärt in einem Runderlass vom 6. August 2015 , dass ein Schnupperangeln für Kinder und Jugendliche über 10 Jahren und mit Runderlass vom 23.November 2017 für Erwachsene auch ohne Fischereischein möglich ist. Nach diesem Erlass ist es verbandszugehörigen Vereinen möglich, unter bestimmten Voraussetzungen, Kinder und Jugendliche das Angeln einmal ausprobieren zu lassen.

Ein  Schnupperangeln  darf  nur  durchgeführt  werden,  wenn  dies  vorher  einvernehmlich  mit  dem Rheinischen  Fischereiverband  von  1880  e.V.  abgestimmt  wurde  und  der  Termin  als Verbandsveranstaltung  genehmigt  ist.  Erst  damit  sind  die  Teilnehmer  (Nichtmitglieder  des  RhFV) versichert. Die  Aufsicht  der  Kinder  und  Jugendlichen  beim  Angeln  muss,  unter  unmittelbarer  Aufsicht  und Einwirkung  erwachsener  Fischereischeininhaber,  gewährleistet  sein.  Die Begleitpersonen benötigen die erforderliche  Fischereierlaubnis.  Tierschutzrelevante  Vorgänge,  wie    die  Auswahl  des  Angelgerätes sowie  das  Abhaken  und    Töten    werden    ausschließlich    von  den  Begleitern  mit  Fischereischein durchgeführt.  Die  Veranstaltung  darf  für  die  Teilnehmer (max. 15 Personen)  maximal    1  – 2  Tage  dauern.  Die „Nichtmitglieder“ sind im Rahmen der Nichtmitgliederversicherung (ARAG SpV 1055997) des RhFV von 1880 e.V. vom 01.07.2016 versichert.

Anmeldeformular Schnupperangeln (PDF)

 

Publish modules to the "offcanvs" position.

Wir benutzen Cookies

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.