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Um seinen Mitgliedern die Ausübung der Freizeitfischerei auf verschiedenste Art und Herangehensweise sowie in unterschiedlichster Umgebung zu ermöglichen hat der Rheinische Fischereiverband von 1880 e.V. das Fischereirecht an einer bunten Palette von Gewässern gepachtet.
Ob Rheinhafen, Abgrabungsgewässer oder Parksee in urbaner Umgebung, jeder Petrijünger kann hier sein Zielgewässer finden.
Fischereierlaubnisscheine für unsere Gewässer werden von einem Netz von Verkaufsstellen (meist Angelgerätehändler) vertrieben.